Wenn Sie wegen eines Unfalls in ärztlicher Behandlung sind:

 

1. Klären Sie ab, wie Sie unfallversichert sind:

  • Berufstätige sind für Berufsunfälle beim Arbeitgeber versichert. Bei Nicht-Berufsunfällen muss der Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden pro Woche angestellt sein
  • Nichtberufstätige haben meistens den Unfall in der Krankenversicherung eingeschlossen

 

2. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie sich verletzt haben. Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber eine Unfallmeldung ausfüllen. Sie erhalten so die Angaben zur Unfallversicherung und eine Schadensnummer. Oft kann die Unfallmeldung ausgedruckt werden.

 

3. Teilen Sie Ihrem Arzt oder einer Angestellten unserer Arztpraxis mit, bei welcher Unfallversicherung Sie versichert sind und teilen Sie ebenfalls die Schadensnummer mit (hier). Bei Berufstätigen geht die Arztrechnung direkt an die Versicherung, daher benötigen wir diese Angaben.

Nichtberufstätige, die den Unfall in der Krankenversicherung eingeschlossen haben, teilen uns dies bitte mit. In diesem Fall kommt die Rechnung zu Ihnen und Sie können sie an Ihre Krankenversicherung weiterleiten.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!